Strahlenschutzverordnung
Die schweizerische Strahlenschutzverordnung legt fest, dass für beruf lich strahlenexponierte Personen die künstlich verursachte Dosis pro Jahr 20 mSv ( Millisievert) nicht überschreiten soll ( ohne medizinische Anwendungen ). Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt dieser Grenzwert heute 1 mSv pro Jahr.
                    Synonyme: StSV