Stilllegungsfonds
Die Finanzierung für den Rückbau von Kernkraftwerken wird in den Grundzügen im Kernenergiegesetz geregelt. Die Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen vom 7. Dezember 2007 regelt die Einzelheiten. Mit dem Stilllegungsfonds und dem Entsorgungsfonds, bestehen in der Schweiz zwei unabhängige Fonds, welche durch jährliche Beiträge der Betreiber geäufnet werden. Die Verordnung vom 7. Dezember 2007 über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen ( Stilllegungsund Entsorgungsfondsverordnung, SEFV ) regelt die Einzelheiten.