Planungsperimeter für Oberflächenanlagen
Die nötigen oberirdischen Bauten ( z.B. Portal des Zugangsstollens ) können auch ausserhalb des geologischen Standortgebietes liegen. Der Bund hat dazu in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland Planungszonen ausgeschieden ( sog. Planungsperimeter ), die auch diese zusätzlichen Gebiete umfassen. Der Planungsperimeter liegt innerhalb eines 5 km-Umkreises um das geologische Standortgebiet, ist zusammenhängend und per Bahn oder Strasse gut erschlossen. Gebirgige und hügelige Räume sowie geschützte Naturräume sind einschränkende Faktoren. Das BFE hat die Planungsperimeter in provisorischer Form am 10. Dezember 2009 veröffentlicht. Der Bundesrat hat sie am 30. November 2011 verabschiedet.