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Stilllegung

Der Begriff Stilllegung von kerntechnischen Anlagen benennt die Gesamtheit aller Tätigkeiten, die das Ziel verfolgen, eine kerntechnische Anlage nach Betriebsbeendigung abzubauen ( «Rückbau» ). Die  IAEA unterscheidet drei international gültige Arten der Stilllegung:

  • Immediate Dismantling ( Sofortiger Rückbau ):
    Diese Variante erlaubt eine relativ zeitnahe Stilllegung nach dem regulären Betrieb. Fürgewöhnlich beginnen endgültige Rückbau- oder Dekontaminierungsarbeiten nach einigen Monaten bis Jahren, je nach Anlage. Nach Beendigung desBetriebs, kann die Anlage erneut benutzt werden, beispielsweise im konventionellen Betrieb.
  • Safe Enclosure ( Sicherer Einschluss ): Oft stehen abgeschaltete Anlagen jahrelang still, gewöhnlich für 40 bis 60 Jahre, bevor Massnahmen zum Rückbaubegonnen werden.
  • Entombment ( dauerhafter sicherer Einschluss ): Bei dieser Variante verbleibt das radioaktive Materialfür immer auf der Anlage und wird auf einem Teil der Anlage gesammelt. Diese wird dann in Beton eingegossen, wodurch die Strahlungsbelastung reduziert wird.

Neuerdings gibt es auch Pläne, den «sofortigen Rückbau» und den «sicheren Einschluss» zu kombinieren. Beim Atomkraftwerk Greifswald ( Lubmin ) sollen Anlagenteile, für die man Fachpersonal benötigt,  sofort rückgebaut, die Gebäude jedoch solange im «sicheren Einschluss» stehengelassen werden, bis die Strahlung abgeklungen ist.