Anhörung
Am Ende jeder Etappe des SGT werden der Ergebnisbericht sowie die Objektblätter den betroffenen Kantonen zugestellt und während mindestens 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Das Anhörungsverfahren dauert in der Regel 3 Monate ( Art. 19 RPV ).
Am Ende jeder Etappe des SGT werden der Ergebnisbericht sowie die Objektblätter den betroffenen Kantonen zugestellt und während mindestens 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Das Anhörungsverfahren dauert in der Regel 3 Monate ( Art. 19 RPV ).