Freigabegrenze
Bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Grenzwert für Radioaktivität. Radioaktive Stoffe, deren Aktivität geringer ist als dieser Wert, dürfen ohne Genehmigung eingesetzt werden.
Bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Grenzwert für Radioaktivität. Radioaktive Stoffe, deren Aktivität geringer ist als dieser Wert, dürfen ohne Genehmigung eingesetzt werden.