Schutzziel
Schutzziele sind Aussagen bzw. Definitionen über ein Sicherheitsniveau, welches im Minimum erreicht werden soll. Die Schutzziele für geologische Tiefenlager sind 1993 von der damaligen HSK , heute ENSI festgelegt worden.
Schutzziel 1:
Die Freisetzung von Radionukliden aus einem verschlossenen Endlager infolge realistischerweise anzunehmender Vorgänge und Ereignisse soll zu keiner Zeit zu jährlichen Individualdosen führen, die 0,1 mSv ( Millisievert) überschreiten. In der Schweiz beträgt die durchschnittliche Strahlenbelastung pro Person rund 4 mSv pro Jahr.
Schutzziel 2:
Das aus einem verschlossenen Endlager, infolge unwahrscheinlicher, unter Schutzziel 1 nicht berücksichtigter Vorgänge und Ereignisse, zu erwartende radiologische Todesfallrisiko für eine Einzelperson soll zu keiner Zeit ein Millionstel pro Jahr übersteigen.
Schutzziel 3:
Nach dem Verschluss eines Endlagers sollen keine weiteren Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sein. Das Endlager soll innert einiger Jahre verschlossen werden können.