Verschluss
Definition gemäss Art. 3 KEG: Verfüllen und Versie- geln aller untertägigen Teile und des Zugangsstollens des geologischen Tiefenlagers nach Abschluss der Beobachtungsphase. ( Art. 69 KEV )
Definition gemäss Art. 3 KEG: Verfüllen und Versie- geln aller untertägigen Teile und des Zugangsstollens des geologischen Tiefenlagers nach Abschluss der Beobachtungsphase. ( Art. 69 KEV )