Beobachtungsphase
Definition gemäss Art. 3 KEG: Längerer Zeitraum, währenddessen ein geologisches Tiefenlager vor dem Verschluss überwacht wird und die radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können.
Definition gemäss Art. 3 KEG: Längerer Zeitraum, währenddessen ein geologisches Tiefenlager vor dem Verschluss überwacht wird und die radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können.