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Stilllegungsabfälle

Als Stilllegungsabfälle werden allgemein die Abfälle bezeichnet, die bei der Stilllegung bzw. dem Abriss einer technischen Einrichtung anfallen. Meist wird dieser Begriff jedoch in der Kerntechnik, und zwar im Zusammenhang mit dem Rückbau von Kernkraftwerken verwendet. In diesem Falle versteht man darunter normalerweise die bei diesen Tätigkeiten anfallenden radioaktiven Abfälle, die letztendlich in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden müssen. Im weiteren Sinne gehören jedoch auch solche Abfälle dazu, die aufgrund ihres geringen Aktivitätsgehalts wiederverwendet oder auf konventionelle Weise beseitigt werden können, zum Beispiel Bauschutt. Nicht zu den Stilllegungsabfällen werden die abgebrannten Brennelemente gezählt, die vor Beginn der Abrissarbeiten aus dem Reaktor entfernt werden.