Betriebsbewilligung
Alle Kernanlagen benötigen gemäss Kernenergiegesetz zunächst eine Rahmenbewilligung, danach eine Baubewilligung und schliesslich eine Betriebsbewilligung.
Alle Kernanlagen benötigen gemäss Kernenergiegesetz zunächst eine Rahmenbewilligung, danach eine Baubewilligung und schliesslich eine Betriebsbewilligung.