Zuströmbereich Zu
Der Zuströmbereich Zu umfasst das Gebiet, aus dem der Hauptanteil des Wassers stammt, das einer Grundwas- serfassung entnommen wird. Im Zuströmbereich müs- sen spezifische, auf die konkrete Belastung ausgerichtete Schutz- oder Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Der für das Gebiet zuständige Kanton muss einen Zu- strömbereich Zu bestimmen,
- wenn das Wasser einer Grundwasserfassung, die im öffentlichen Interesse liegt, mit schlecht abbaubaren oder mobilen Stoffen verunreinigt ist,
- oder wenn eine konkrete Gefahr einer solchen Verunreinigung besteht.
Beispiele für Stoffe, die das Grundwasser auf diese Weise verschmutzen, sind Pflanzenschutzmittel, Nitrat und Lösungsmittel. Konkret angewendet wird der Zu- strömbereich z.B. bei den Nitratsanierungen nach Arti- kel 62a des Gewässerschutzgesetzes.