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Zuströmbereich Zu

Der Zuströmbereich Zu umfasst das Gebiet, aus dem der Hauptanteil des Wassers stammt, das einer Grundwas- serfassung entnommen wird. Im Zuströmbereich müs- sen spezifische, auf die konkrete Belastung ausgerichtete Schutz- oder Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.

Der für das Gebiet zuständige Kanton muss einen Zu- strömbereich Zu bestimmen,

  • wenn das Wasser einer Grundwasserfassung, die im öffentlichen Interesse liegt, mit schlecht abbaubaren oder mobilen Stoffen verunreinigt ist, 
  • oder wenn eine konkrete Gefahr einer solchen Verunreinigung besteht.

Beispiele für Stoffe, die das  Grundwasser auf diese Weise verschmutzen, sind Pflanzenschutzmittel, Nitrat und Lösungsmittel. Konkret angewendet wird der Zu- strömbereich z.B. bei den Nitratsanierungen nach Arti- kel 62a des  Gewässerschutzgesetzes.