Bereits zu Beginn von Etappe 2 des Sachplans wurden Eingriffe in den Untergrund der möglichen Standortregionen beschränkt. Zuständig dafür waren die Kantone. Sie mussten ihre Raumplanung entsprechend anpassen und bei den Bewilligungen von Bohrungen entsprechende Schutzbereiche berücksichtigen. Nun muss im Rahmenbewilligungsverfahren zum Schutz des Tiefenlagers einschliesslich der Zugänge von der Oberfläche ein unteririscher Schutzbereich definiert werden. Damit sollen Nutzungskonflikte mit beispielsweise möglichen Geothermieanlagen oder der Exploration von Bodenschätzen ausgeschlossen werden. Direkte Eingriffe in den tiefen Untergrund könnten die geologischen Barrieren verletzen und Transportpfade für radioaktive Stoffe zwischen den verschiedenen geologischen Schichten öffnen. Das gilt es zu vermeiden. Aus diesem Grunde wurden auch die Tiefbohrungen der Nagra am Rande des Lagerperimeters durchgeführt.
Aktuell finden Bohrungen im Haberstal auf bestehenden Landwirtschaftswegen statt. Die Nagra untersucht, ob es im Haberstal Grundwasser gibt und wo die grundwasserführende Schicht liegt. Im Januar 2024 werden die laufenden Bohrungen abgeschlossen sein. Danach werden die Bohrlöcher zu sogenannten Grundwassermessstellen ausgebaut, welche den Grundwasserspiegel aufzeichnen.
Die Gemeindebehörden erwarten den Start der Abgeltungsverhandlungen im Laufe des Jahres. Das Thema beschäftigt im Moment stärker als Fragen der Sicherheit oder des Verfahrens. Das kann unterschiedlich interpretiert werden. Anlässlich einer Veranstaltung von Forum VERA im ENSI vertrat ein Teilnehmender die Ansicht, das könne man als Kompliment für alle am Verfahren Beteiligten auffassen.