Die gemeinsame Sache
Den dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor radioaktiven Abfällen zu gewährleisten.
Beteiligte Rollenbilder und entsprechende Verantwortungen
Rolle 1:
Die Verursacher:
Grundsätzlich: Die Schweizerbevölkerung. Rechtlich gesehen jedoch: Die Atomkraftwerkbetreiber. Warum ist das relevant? Weil nach dem Verursacherprinzip entsorgt wird. Sprich, wer den Abfall produziert hat, ist auch dafür verantwortlich, dass dieser entsorgt wird.
Rolle 2:
Die Beauftragten:
Die Nagra ist von den Betreibern der Kernkraftwerke und vom Bund für radioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie beauftragt, den sichersten Standort zu finden und das sicherste geologische Tiefenlager zu bauen.
Rolle 3:
Die Verfahrensleitung:
Das Bundesamt für Energie, BFE leitet das Verfahren gemäss dem Sachplan geologische Tiefenlagerung.
Rolle 4:
Die Kontroll-Instanz:
Das ENSI – Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat – überprüft die Vorschläge der Nagra. Nebst der Sicherheit, welche die absolute Priorität hat, werden allerdings auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Rolle 5:
Regionale Partizipation:
Das gesamte Verfahren mit all seinen Beteiligten folgt bzw. untersteht dem Sachplan geologische Tiefenlager. Im Sachplan fest verankert ist auch die regionale Partizipation. In der Regionalkonferenz Nördlich Lägern sind die regionale Bevölkerung, Behördenmitglieder, Parteien und NGO’s vertreten. Sie versuchen die Arbeiten der Fachleute nachzuvollziehen und nehmen Sorgen, Fragen und der Bevölkerung auf. Ihr grösstes Gewicht entfaltet die Regionalkonferenz in raumplanerischen und Fragen der regionalen Entwicklung.
Fazit
Jede dieser Rollen trägt dazu bei, dass die gesamte Schweizer Bevölkerung nach rund 50 Jahren endlich einen konkreten Standortvorschlag für die sichere Langzeitlagerung der radioaktiven Abfälle hat, für welchen in einem Jahr ein Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht werden wird. Es ist ein zwingend, dass alle Beteiligten die ihnen von Gesetz und Sachplan zugeteilten Rollen einhalten.