1. Wer trägt die Gesamtverantwortung?
Das Bundesamt für Energie (BFE) leitet das Verfahren der Standortsuche gemäss Sachplan. Das BFE ist für die Projektorganisation zuständig. Es begleitet die Regionalkonferenzen und deren Arbeitsgruppen, stellt den Ablauf der Partizipation sicher und bereitet die Anträge an den Bundesrat vor. In Sachen Raumplanung und Umweltschutz wird das BFE vom Amt für Raumentwicklung (ARE) und vom Bundesamt für Umweltschutz (BAFU) unterstützt.
2. Nagra – Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle
Die Nagra ist von den Entsorgungspflichtigen (Bund und Kernkraftwerkbetreiber) beauftragt mit der Standortsuche, Planung und Realisierung des geologischen Tiefenlagers. Bei der NAGRA arbeiten die verschiedensten Fachleute aus den Bereichen der Naturwissenschaften wie Geologie, Physik, Chemie und Biologie zusammen. Sie ist international mit führenden Spezialisten vernetzt für die sichere Umsetzung dieses Generationenprojektes.
3. ENSI – Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat
Das ENSI ist eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt. Es ist Aufsichtsbehörde für die Sicherheit aller nuklearen Anlagen und damit auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Es überprüft die Vorschläge der NAGRA. Das ENSI arbeitet mit einer Expertengruppe Geologische Tiefenlager (EGT) zusammen in der Bearbeitung der sicherheitstechnischen Fragen. Insbesondere das Paul Scherrer Institut (PSI) spielt für die Entsorgungsforschung eine zentrale Rolle.
4. Das Wichtigste zum Schluss: Die Schweizer Bevölkerung
Die drei beschriebenen Keyplayer handeln im Auftrag des Schweizer Stimmvolkes. Dieses hat der Nutzung der Kernenergie in zahlreichen Urnengängen zugestimmt. Die Verantwortung für dieses Umweltschutzprojekt trägt die Gesellschaft als Ganzes. Gerade deswegen ist das Partizipationsverfahren im gesamten Prozess von zentraler Wichtigkeit.