Entsorgung radioaktiver Abfälle – keine Frage, sondern ein zwingender Auftrag

2022 ist ein Jahr erster Weichenstellungen auf dem Weg zur Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Ein Thema, mit dem sich die viele Menschen in den Regionalkonferenzen sowie anderen Organisationen seit Jahren im Rahmen des Sachplanes auseinandersetzen. Befasst man sich mit dem Thema etwas genauer, merkt man rasch, dass alles im Zusammenhang mit den Worten «radioaktiv» und «Atom» grundsätzlich politisch aufgeladen und einseitig konnotiert ist. Das Wort «Entsorgung» geht im Trubel des Öfteren unter. Warum «Entsorgung» kein Outing für politische Begehrlichkeit ist, erläutern wir wie folgt:

Entsorgung radioaktiver Abfälle – keine Frage, sondern ein zwingender Auftrag

Kernenergie hat stattgefunden – Abfall ist entstanden.

Ein Fakt, unabhängig von politischen Entscheiden zur weiteren Nutzung oder eben Nicht-Nutzung von Kernenergie in der Schweiz. Der daraus entstandene radioaktive Abfall muss technisch sicher entsorgt werden. Das sind keine News, sondern ist eine logische Konsequenz.

Das Forum VERA wurde im Vorfeld der Revision des Kernenergiegesetzes, welches 2003 vom Parlament verabschiedet wurde, als überparteiliche Vereinigung gegründet. Das übergeordnete Ziel: Eine Umweltschutzaufgabe frei von persönlichen Begehrlichkeiten und politischer Ausrichtung aktiv zu meistern. Es gilt, konkrete Lösungen für ein bestehendes Problem zu erarbeiten. Die Mitglieder von Forum VERA unterstützen und begleiten in den Regionalkonferenzen den Prozess.

Geologische Tiefenlager: Meilenstein in Sicht

Im geologischen Sachplan stehen wir vor einem Meilenstein. Die seismischen Untersuchungen und Tiefenbohrungen der Nagra sind abgeschlossen. Die Fülle von Daten ist in der Auswertung. Die Nagra wird im Herbst ankündigen, für welchen der drei übriggebliebenen Standort Jura Ost, Nördlich Lägern oder Zürich Nord-Ost sie ein Rahmenbewilligungsgesuch erarbeiten will. Dieser Vorgang, ASR (Ankündigung Standortwahl Rahmenbewilligungsgesuch) genannt, schafft Klarheit, welchen Standort die Nagra als am geeignetsten erachtet. Die Ausarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuches wird etwa 2 Jahre in Anspruch nehmen, danach von verschiedenen Institutionen geprüft und schliesslich dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat leitet dieses Gesuch gemäss Kernenergiegesetz dem Parlament weiter. Dessen Entscheid wiederum unterliegt dem fakultativen Referendum.

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Ausblick 2024

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Im kommenden Jahr wird der eigentliche Meilenstein nach Ankündigung des ASR 2022 erreicht. Ende des Jahres soll das Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ein wichtiges Element soll im Frühjahr bekannt werden: der unterirdische Schutzbereich.