Gemäss Umweltrecht gilt das Verursacherprinzip, d.h. die Betreiber von Kernkraftwerken sind verantwortlich für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente sowie der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und der späteren Stilllegung und dem Rückbau der Kernkraftwerke. Der Bund trägt die Verantwortung für die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Gemeinsam haben sie 1978 die Nationale Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, NAGRA gegründet, die den gesetzlich definierten Auftrag hat, einen Standort für die sichere geologische Tiefenlagerung zu finden.
Die aktuell anfallenden Kosten für die Arbeiten der NAGRA werden direkt von den Kernkraftwerkbetreibern und zu 15 Prozent vom Bund übernommen. Finanziert werden damit die wissenschaftlichen Arbeiten der NAGRA, die Kosten für die Untersuchung des Untergrundes und die Auswertung der gewonnenen Daten sowie die Personalkosten.
Seit 1984 zahlen die Kernkraftwerke in zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Fonds ein: Den Fonds für die Entsorgung und den Fonds für die Stilllegung der Kernkraftwerke. Sie sind rechtlich selbständig und werden unter dem Namen STENFO zusammengefasst.
Alle 5 Jahre berechnen die Betreiber der Kernkraftwerke die Kosten neu. Auf diesen aktualisierten Grundlagen werden die Beiträge berechnet, welche die Betreiber der Kernanlagen jährlich an die Fonds zu bezahlen haben. Und diese Kosten finden sich in Strompreisen wieder.
Wer bezahlt also? Die Verursacher, nämlich die Strombezüger in Wirtschaft, im öffentlichen Verkehr und in privaten Haushalten.