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Abfallkategorien

In Art. 51 KEV sind drei Kategorien definiert, in welche die radioaktiven Abfälle einzuteilen sind:
a. hochaktive Abfälle ( HAA ): abgebrannte Brennelemente, die nicht wiederaufgearbeitet werden und verglaste Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen
b. alphatoxische Abfälle ( ATA ): Abfälle, deren Gehalt an Alphastrahlern den Wert von 20’000 Bg/ konditionierter Abfall übersteigt
c. Schwach- und mittelaktive Abfälle ( SMA ): alle anderen radioaktiven Abfälle