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Barrieren

Der sichere Einschluss des radioaktiven lnventars einer kerntechnischen Anlage erfolgt nach dem Mehrfachbarrierenprinzip, d.h. zur Freisetzung radioaktiver Stoffe müssen diese mehrere verschiedene, hintereinander geschaltete Barrieren passieren. Die radiologischen Barrieren eines Kernreaktors bestehen aus:

  • der Rückhaltung der Spaltprodukte im Kernbrennstoff selbst
  • dem Einschluss des Kernbrennstoffs in Hüllrohren
  • dem Einschluss der Brennelemente im Reaktordruckbehälter
  • dem gasdichten Sicherheitsbehälter um den Reaktordruckbehälter

Die radiologischen Barrieren bei radioaktiven Abfällen umfassen:

  • die Rückhaltung der HAA aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen in einer Glasmatrix bzw. der schwach- und mittelaktiven Abfälle in einer Zementmatrix
  • den Einschluss der Abfälle in Metallbehältern
  • die Abdichtung der Lagerstollen mit Bentonit oder anderen geeigneten Stoffen
  • das Wirtgestein in 400 bis 900 bei HAA resp. bei SMA in 200 bis 800 m Tiefe.